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Alt? na und!
Mülheimer Seniorenzeitung, Ausgabe 78
Am „Tag der älteren Generation“ (heute heißt das „Senioren Messe“
– obwohl gar keine Senioren angeboten werden) am 18.4.2010 im FORUM hat die Redaktion von „Alt? na und!“ auch wieder ihre Arbeit vorgestellt und die Seniorenzeitung verteilt. Wir freuten uns über Interesse und Lob.

Einige wenige Passanten hatten jedoch Mühe mit dem Titel. Das „böse“ Wort „alt“ stieß sie ab und „na und“ konnte sie selbst mit Ausrufungszeichen nicht versöhnen. „Ich bin nicht alt!“ bekamen wir beispielsweise von einer Dame zu hören und „Wenn ich so was
lese, werde ich erst alt!“ „Wie alt sind Sie denn?“ fragten wir. „Erst 84!“ kam die prompte Antwort.

Was für ein Stress, dachte ich, sich und anderen immer vormachen zu wollen, nicht alt zu sein. Bedauernswert diese Menschen und fast schon ein wenig peinlich. Was bin ich denn dann mit meinen 60 Jahren? Alt? Jung?

Beim „Grübeln“ fielen mir zwei Erlebnisse ein: Der „gute Geist“, der mir beim Putzen meiner Wohnung hilft, ist eine 30 Jahre junge Frau. Einmal brachte sie ihre dreijährige Tochter mit, weil die sonst babysittende Oma krank war. Das Kind sah mich an und sagte:
„Du bist eine Oma.“ „Ja“, bestätigte die Mutter, „das ist eine Oma.“ Peng, das saß. Von wegen „jung gebliebene Erscheinung“!

Einige Tage später ging ich mit meiner Enkelin, auch drei Jahre alt, in die Stadt. Vor der Theke beim Bäcker machte sie sich hörbar Gedanken, welches der leckeren Brötchen sie denn nun haben wollte. Eine ältere Dame stand neben uns, hörte zu, lächelte mich amüsiert
an und sagte schließlich: „Was können Sie sich freuen, dass Sie so eine niedliche Tochter haben.“ Das saß auch.

Bin ich nun alt oder jung? Keine Ahnung, ich denke einfach nicht mehr darüber nach. Aber eins weiß ich genau: Ich bin ich und das ist gut so!

Gabriele Strauß-Blumberg, "Alt? na und !" Nr. 78 (www.alt-na-und.de)



Wenn die Schmerzen nicht mehr auszuhalten sind - welcher Arzt hilft?
Quelle:Info-Brief, Klaus Ehrenheim, 30.08.2010
In meiner Patientenverfügung habe ich unter anderem geschrieben, dass für den Fall meiner Unfähigkeit, selbst über Fragen meiner medizinischen Behandlung zu entscheiden, ich den behandelnden Arzt bitte, mir ausreichend schmerzstillende bzw. schmerzbekämpfende Mittel zu verabreichen.
Zum Weiterlesen bzw. Herunterladen der Datei (Download) klicken Sie auf die folgende Adresse oder geben Sie die Adresse gesondert ein: http://www.easyhappy.de/k/167.pdf



Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V., 26. August 2010
Informations- und Ideenpool für ältere Menschen"
Mehr als 1200 Initiativen aus der Freiwilligenarbeit beteiligen sich an der Datenbank und zeigen das breite Spektrum der Engagementbereiche auf, in denen ältere Menschen aktiv sind. Vom Internet-Cafe über Alt-Jung-Projekte bis hin zur Integration von Migranten sind die unterschiedlichsten Engagementfelder vertreten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Aufgabe übernommen, die Datenbank zu aktualisieren und ihre Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit einem neuen einfachen Modul können alle Initiativen ab jetzt ihre Datensätze über ein Passwort jederzeit verändern und aktualisieren. Die Datenbank wird seit ihrem Bestehen sehr gut angenommen und zeigt deutlich, dass das freiwillige Engagement Älterer für die Gesellschaft unverzichtbar ist.
www.senioren-initiativen.de

Neues Internetportal "Vital in Deutschland (vid)"
Die Initiative "Vital in Deutschland" ist ein gemeinnützig orientiertes Projekt der Deutschen Post. Herzstück der Initiative ist das Internet-Rechercheportal www.vitalindeutschland.de, das sich an alle Menschen ab 50 wendet. Hier finden Nutzer mit wenigen Klicks spezielle Angebote, Vorteile, Vergünstigungen ihrer Kommune aus den Bereichen Bildung, Bürgerservice, Ehrenamt, Freizeit, Kultur, Reisen, Sport und Wohnen. Die Pilotphase ist im Juni 2010 in Nordrhein-Westfalen gestartet. Im Augenblick sind bereits 200 Städte auf der Website vertreten. Die BaS und die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros Nordrhein-Westfalen sind Kooperationspartner der Initiative.
www.vitalindeutschland.de

Zukunftsorientierte Seniorenpolitik - erste Evaluationsergebnisse
Die Bertelsmann Stiftung hat im Rahmen ihres Programms "LebensWerte Kommune" gemeinsam mit dem bayerischen Sozialministerium ein Konzept für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik entwickelt. Im Rahmen dieses Projektes werden, abgestimmt auf die Bedürfnisse in bayerischen Kommunen, Workshops angeboten, die von erfahrenen Moderatoren in der Kommune vor Ort durchgeführt und durch begleitende Teilnehmerhandbücher vertieft werden. Es werden auch kommunale Workshops zu den Themen Demografischer Wandel und Integration angeboten.
www.workshops-fuer-kommunen.de

Ihr Routenplaner für die Geldanlage www.verbraucherfinanzwissen.de
In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Internetplattform an, die besonders auf die Interessen älterer Anleger zugeschnitten ist. Auf der Seite ist unter anderem eine Checkliste zur gründlichen Vorbereitung auf Beratungsgespräche zur Geldanlage zu finden. Verbraucherfinanzwissen.de wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.


Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, 24.08.2010
Altersgrenzen auf dem Prüfstand - Senat legt Bericht zu Berliner Rechtsvorschriften vor
Der gleichberechtigten Teilhabe von Seniorinnen und Senioren in Beruf und Ehrenamt sollen in Berlin weniger Altersgrenzen entgegenstehen. Einen entsprechenden parlamentarischen Auftrag setzte der Senat um. Auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, verabschiedete er auf seiner heutigen Sitzung einen Bericht an das Abgeordnetenhaus zu Altersgrenzen in den Berliner Rechtsvorschriften. Es handelte sich vor allem um Rechtsvorschriften, in denen ein kalendarisches Lebensalter für die Ausübung oder Beendigung einer Tätigkeit festgesetzt ist.

So ist beispielsweise die Wählbarkeit für die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Schiedskommission an ein Mindestalter von 30 Jahren und an ein Höchstalter von 70 Jahren gebunden. Auch das Bezirksamts-Mitglieder-Gesetz zieht in beiden Richtungen Grenzen: Zur Stadträtin oder zum Stadtrat kann nur gewählt werden, wer mindestens 27 Jahre oder höchstens 57 Jahre alt ist. Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht erscheinen Altersgrenzen nicht immer gerechtfertigt. Sie knüpfen zum Teil an pauschale und defizitäre Bilder vom Alter an. Diese werden der veränderten Lebenswirklichkeit älterer Menschen jedoch nicht gerecht.

Für den Bericht wurden aus insgesamt 1.300 Berliner Rechtsvorschriften rund 140 altersbezogene Normen herausgefiltert und bewertet. Dabei handelte es sich um 53 % Höchstaltersgrenzen und um 47 % Mindestaltersgrenzen. Mit der Bestandsaufnahme hat ein Prozess der differenzierten und konsequenten Auseinandersetzung um Altersgrenzen eingesetzt. Bei fast jeder dritten Norm wird von den verantwortlichen Verwaltungen ein Verzicht auf Altersgrenzen in Aussicht gestellt. Der Senat wird die Diskussion um Altersgrenzen fortführen - gemeinsam mit den parlamentarischen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Ungerechtfertigte Altersgrenzen, die dem beruflichen und gesellschaftlichen Engagement von Menschen entgegenstehen, sollen weiter abgebaut werden.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, 24.08.2010
SMS vom Amt - neues Wartemanagement in Berliner Bürgerämtern
Zeit ist kostbar, darum wird in den Bürgerämtern jetzt das Zeitmanagement weiter verbessert. Aktuell wird ein neues Wartemanagement für Kundinnen und Kunden eingeführt, die ohne Terminvereinbarung ins Amt kommen.

An modernen Kioskgeräten erhalten Bürgerinnen und Bürger neben der Wartenummer dann auch Auskunft über die bevorstehende Wartezeit. Ab einer bestimmten Wartezeit können sie ihre Handynummer hinterlassen und werden kurz vor ihrem Aufruf per SMS zurück ins Bürgeramt gebeten. Damit kann die mögliche Wartezeit angenehmer gestaltet werden. Der Aufruf erfolgt zukünftig über moderne Aufrufanlagen in Form von Großbildschirmen.

Das neue Wartemanagement wird ab August in 17 Berliner Bürgerämtern der Bezirke Lichtenberg, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg,  Marzahn-Hellersdorf, Tempelhof und Schöneberg erprobt. Ab Beginn des Jahres 2011 werden alle weiteren Berliner Bürgerämter diesen Service sukzessive einführen. Es ergänzt den Terminservice, der bereits seit Anfang des Jahres in fast allen Berliner Bürgerämtern angeboten wird und steht auch online auf den Internetseiten der Berliner Bürgerämter zur Verfügung.
http://www.berlin.de/buergeramt


Ausweis fuer die digitale Welt, BSI für Bürger, 05.08.2010
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingefuehrt. Um Sie rechtzeitig ueber die Aenderungen und neuen Funktionen zu informieren, hat das BSI einen Brennpunkt zu dem Thema veroeffentlicht. Mit dem neuen Dokument wird ein Standard-Identitaetsausweis fuer die digitale Welt geschaffen, mit dem man sich online schnell, einfach und sicher ausweisen kann. Zusaetzlich ist es mit dem neuen Personalausweis moeglich, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der neue Ausweis enthaelt einen Chip, auf dem neben den persoenlichen Daten auch das Foto sowie eine PIN-Nummer digital gespeichert sind. Diese Funktion bietet die Moeglichkeit, sich eindeutig gegenueber Diensten im Internet auszuweisen, indem man die auf dem Chip digital gespeicherten Daten online an Behoerden und Unternehmen uebermittelt. Detaillierte Infos zu den Funktionsmoeglichkeiten des neuen Ausweises gibt es auf der BSI-FUER-BUERGER-Seite
https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Aktuelles/Brennpunkt/brennpunkt_node.html


Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 05.08.2010:
Pflegemindestlohn sichert Qualität in einer Zukunftsbranche
Die Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt haben rund 520.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Branche einen Anspruch auf einen Mindestlohn.
http://www.bmas.de/portal/46930/


Senioren-Union:
Unterstützung für von-der-Leyen-Initiative zur Unterstützung älterer Arbeitnehmer
Pressemitteilung vom 04.08.2010
Die Senioren-Union der CDU Deutschlands unterstützt die Initiative von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, den drohenden Fachkräftemangel durch verstärkte Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu bekämpfen. Die Arbeitsministerin hatte in einem Interview mit der "Rheinischen Post" betont, es sei "absurd", die heute 50-jährigen bereits als "Ältere" zu bezeichnen - dabei handele es um eine Generation, "die mit den Beatles und den Rolling Stones, mit Jeans und Minirock groß geworden" sei und die "ein ganz anderes Lebensgefühl als die Vorgängergeneration" habe und deshalb "nicht zum alten Eisen" zähle.
 
Die Senioren-Union will die von-der-Leyen-Initiative zur Bekämpfung des absehbaren Fachkräftemangels auf allen politischen Ebenen unterstützen. Reinemann: "Dies ist ein weitaus besseres Konzept als die Avancen, die Wirtschaftsminister Brüderle ausländischen Fachkräften macht." Überlegenswert sei es im Übrigen auch, nicht Ausländern, sondern deutschen Fachkräften, die über das 67. Lebensjahr hinaus arbeiten wollten, ein finanzielles "Begrüßungs-Angebot" zu machen.
 
Der Senioren-Union-Vize ermunterte die Ministerin, ein Modellprojekt, ältere Beschäftigte im Einzelhandel ältere Kunden bedienen zu lassen, über das Jahresende hinaus fortzusetzen. Er wies zudem darauf hin, dass gegenüber dem Jahr 2001 das durchschnittliche Erwerbsaustrittsalter von 60,6 auf mittlerweile 62 Prozent gestiegen sei. Reinemann: "Dieser Trend muss sich mit den geburtenstarken Nachkriegsjahrgängen, die bald ins Rentenalter kommen, verstärken."
 

 
Bundesministerium für Gesundheit, 29.07.2010

Neuordnung des Arzneimittelmarktes -
Preismoratorium und erhöhter Herstellerrabatt treten zum 1. August in Kraft,

Zum 1. August 2010 greifen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) erste konkrete Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition im Arzneimittelsektor.
Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von 6 Prozent auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die von den Kassen bezahlt werden. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um rd. 1,15 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Dies ist notwendig, um die ausufernden Ausgaben im Arzneimittelbereich einzudämmen und die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern.


Internetredaktion, ABS 27.07.2010

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Verhinderungspflege
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu max. 1.510 Euro die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege.
Der Anspruch erhöht sich ab 1. Januar 2012 auf bis zu max. 1.550 Euro
Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Verhinderungspflege jedoch nur in Höhe des jeweiligen Pflegegeldanspruchs gewährt.
Für die Dauer eines Erholungsurlaubes werden von der Pflegekasse daneben auch die Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson weitergezahlt.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Diese Vorpflegezeit betrug bis zum 30. Juni 2008 noch zwölf Monate.



Gesundheit - 07. Juli 2010 - Pressemitteilung
Arzneimittel-Härtefall-Verordnung

Die Bundesregierung hat heute dem Erlass der vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegten Ministerverordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang für Schwerstkranke zu neuen Arzneimittelbehandlungen, die sich noch in der Entwicklung befinden, durch ein unbürokratisches und rasches Verfahren zu verbessern.

Die medizinische Behandlung Schwerstkranker stößt nicht selten an Grenzen, wenn verfügbare Verfahren und Arzneimittel „ausgereizt“ sind und der Patientin / dem Patienten keine Heilung oder Linderung mehr bieten können. Zwar läuft die Forschung zur Entwicklung neuer Arzneimittel z. B. gegen Krebserkrankungen  auf hohem Niveau, doch dauert es viele Jahre, bis wirksame Neuentwicklungen tatsächlich anwendungsreif und zugelassen sind. In bestimmten Fällen erscheinen andererseits solche Arzneimittelkandidaten für die Behandlung betroffener Patientengruppen so aussichtsreich, dass sie diesen aus humanitären Gründen auch vor der Zulassung schon zur Verfügung gestellt werden sollten. Mit der vorgelegten Arzneimittel-Härtefall-Verordnung sollen solche Behandlungen, auch auf der Grundlage bestehenden europäischen Rechts, in rechtssicherer Form ermöglicht werden.

Härtefallprogramme werden in anderen europäischen Mitgliedstaaten bereits seit einigen Jahren mit guten Erfahrungen durchgeführt. In Deutschland gibt es kaum Erfahrungen mit Härtefallprogrammen. Allerdings ist vor allem wegen der insgesamt guten Versorgungssituation in Deutschland nicht davon auszugehen, dass zukünftig Härtefallprogramme in größerer Zahl durchgeführt werden. Nach der Verordnung trägt der Antragsteller eines Härtefallprogramms, in der Regel der Sponsor einer klinischen Prüfung oder der Antragsteller der Zulassung, die Gesamtverantwortung für das Programm und ist nach dem Arzneimittelgesetz verpflichtet, das Arzneimittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Unabhängig von dieser Verordnung bleibt der Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel auch in individuellen Behandlungsfällen zulässig, wenn er unter der unmittelbaren Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes („Heilversuch“) erfolgt.
 




Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 05.07.2010

Das BMAS hat einige seiner Publikationen zum Thema "Behinderung"
neuaufgelegt. Hierzu gehören insbesondere:

# Buch: Ratgeber für Menschen mit Behinderung (Stand: Januar 2010)
# CD: Informationen für behinderte Menschen (Stand: Mai 2010)
# Broschüre: eGovernment-Strategie Teilhabe (Stand: Mai 2010)
# Broschüre: Persönliches Budget (Stand: Mai 2010)

Buch: Ratgeber für Menschen mit Behinderung (Stand: Januar 2010)
Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, von der Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen
Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten.
http://www.bmas.de/portal/10386/

CD: Informationen für behinderte Menschen (Stand: Mai 2010)
Diese CD beinhaltet die Broschüren:
 + "Ratgeber für behinderte Menschen" (A712),
 + "Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" (A 301),
 + "SGB IX" (A 283),
 + "Berufsförderungswerke" (A 714),
 + "Berufsbildungswerke" (A 713),
 + "Medizinische berufliche Rehabilitation" (A 715),
 + "Rehabilitation psychisch kranker Menschen" (A 734),
 + "Rehabilitation und Teilhabe" (A 990)
 + und den "Bericht zur Lage der Behinderten" (A125).
Außerdem beinhaltet die CD-ROM den Adobe-Acrobat-Reader. Alle Broschüren sind im PDF- und HTML-Format niedergelegt.
http://www.bmas.de/portal/10154/

Broschüre: eGovernment-Strategie Teilhabe (Stand: Mai 2010)
Die deutsch- und englischsprachige Publikation informiert über die im Rahmen der Politik für Menschen mit Behinderungen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft. Angesichts der großen Bedeutung moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien in allen Lebensbereichen muss das Potenzial der Informationsgesellschaft auch für Menschen mit Behinderungen noch besser erschlossen werden. Vor allem das Internet eröffnet behinderten Menschen wichtige neue Teilhabechancen und -wege. Ziel der eGovernment-Strategie Teilhabe ist daher die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen durch
Informations- und Kommunikationstechnologien.
http://www.bmas.de/portal/38042/

Broschüre: Persönliches Budget (Stand: Mai 2010)
Die Broschüre informiert über die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets. Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und auch an Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. In der Broschüre wird erklärt, was das Persönliche Budget ist, wo man es bekommt, welche Bedingungen
erfüllt werden müssen. Es gibt weiterhin den Bereich mit Fragen und Antworten, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und drei Fallbeispiele.
Der hintere Teil der Broschüre ist in "leichter Sprache" geschrieben und erklärt sehr einfach, wie das Persönliche Budget genutzt werden kann. Zum Herunterladen (Download) bieten wir die beiden Sprach-Varianten getrennt an.
http://www.bmas.de/portal/18612/


Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, 02.07. 2010
Meldepflicht für Leistungserbringer in Wohngemeinschaften
für pflegebedürftige Menschen
Mit Inkrafttreten des Wohnteilhabegesetzes (WTG) am 1. Juli 2010 wird das bislang geltende Bundesheimgesetz abgelöst. Während sich das Bundesheimgesetz auf stationäre Einrichtungen beschränkte, umfasst das Wohnteilhabegesetz nunmehr auch betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige oder behinderte Menschen. Ambulante Dienste und Einzelpersonen (Leistungserbringer), die in Wohngemeinschaften Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringen, sind nach dem WTG jetzt verpflichtet, die Adressen dieser Wohngemeinschaften der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden sowie u.a. die Zahl der dort zu pflegenden oder zu betreuenden Personen mitzuteilen. Es besteht die Möglichkeit, diese Meldung online über das Internet unter www.berlin.de/heimaufsicht vorzunehmen. Für die Durchführung der Ordnungsaufgaben nach dem WTG ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Heimaufsicht) als Aufsichtsbehörde zuständig. Bewohnerinnen und Bewohner in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen und deren Angehörige und Betreuer können sich Rat suchend oder mit Beschwerden an die Heimaufsicht wenden. Die Heimaufsicht kann Beschwerden zum Anlass nehmen, in einer stationären Einrichtung oder in einer Wohngemeinschaft Kontrollen durchzuführen.
Die Geschäftsstelle der Heimaufsicht ist erreichbar unter den Telefonnummern:
90229 - 3214
90229 - 3215
90229 - 3216.
  



Senat von Berlin, Gesundheit, Pressemitteilung vom 29.06.2010
Gesundheitssenatorin Lompscher begrüßt Vertrag zur Verbesserung der palliativ-medizinischen Versorgung Schwerstkranker 
In Berlin wurde jetzt zwischen der AOK, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlins und Home-Care e.V. ein Vertrag zur speziellen ärztlichen und pflegerischen Versorgung unheilbar kranker Menschen abgeschlossen. Berlin ist das erste Bundesland, das einen solchen
flächendeckenden Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und deren Vergütung nach § 37 b und § 132 d SGB V
auf den Weg gebracht hat.
  


Senat von Berlin, Gesundheit, Pressemitteilung vom 29.06.2010

Neues Krankenhausverzeichnis 2010 für Berlin erschienen
Die aktualisierte Fassung des Krankenhausverzeichnisses des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin liegt vor und ist im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden. Das Verzeichnis umfasst alle in Berlin ordnungsbehördlich genehmigten Krankenhäuser unabhängig von der Trägerschaft. Die Darstellung der Krankenhäuser, Universitätsklinika, Sonderkrankenhäuser und (ordnungsbehördlich genehmigten) Reha-Kliniken sowie der Privatentbindungsanstalten umfasst Angaben zu Anschriften, Bettenzahlen und Fachdisziplinen mit Telefon- und Fax-Nummern. Dazu gehören selbstverständlich auch Angaben zu Internet-Verbindungen. Veröffentlicht ist das Krankenhausverzeichnis im Amtsblatt für Berlin, Nr. 25 / 2010 am 24. Juni 2010, das vom Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin zu beziehen ist.
Sie können das neue Krankenhausverzeichnis 2010 aber auch auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin einsehen unter : www.lageso.berlin.de




Pressemitteilung vom 08.06.2010
Senat holt Vergabe und Kontrolle von Zuwendungen im Gesundheits- und
Sozialbereich zurück in die Verwaltung
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die bisher von den Wohlfahrtsverbänden vergebenen staatlichen Zuwendungen im Gesundheits- und Sozialbereich wieder selbst auszureichen. Die Verbände waren in den zurückliegenden Jahren für diese Aufgaben als Beliehene im Auftrag des Landes Berlin tätig. Die neue Regelung soll ab 2011 gelten.Die drei Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden laufen zum 31. Dezember 2010 aus. Es war eine Entscheidung notwendig geworden, die mit der Umsetzung der Verträge verbundenen Dienstleistungen auszuschreiben oder die Aufgaben in die Verwaltung zurückzuholen. Mit der Rückführung wird der Senat zukünftig wieder eine größere Verantwortung bei der Vergabe der Zuwendungen übernehmen. Die seit Jahren erfolgreiche fachliche Zusammenarbeit mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände will er fortsetzen und sich auch zukünftig mit der LIGA gemeinsam über die Schwerpunkte und Projekte bei den Zuwendungen im Bereich Gesundheit und Soziales beraten. Für die konkrete Umsetzung und die Ausreichung der Zuwendungen soll aber zukünftig wieder die Verwaltung die Verantwortung tragen. Die von den Senatorinnen für Integration, Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Carola Bluhm und Katrin Lompscher, eingebrachte Vorlage betrifft den Integrierten Gesundheitsvertrag, den LIGA-Vertrag und den Stadtteilzentrenvertrag. Über die drei Verträge werden zurzeit rund 320 Projekte aus verschiedenen Bereichen, wie der Behindertenhilfe, HIV/AIDS, Drogen- und Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, den ehrenamtlichen Besuchsdiensten, Projekten für chronisch kranke Menschen, Stadtteilzentren/Selbsthilfekontaktstellen, finanziert.
Die Förderung der Wohlfahrtsverbände und der Projektlandschaft bleibt im Volumen gleich. Dazu gehört darüber hinaus, Anträge zu prüfen, Bescheide zu erteilen und Zuwendungen auszureichen. Diese Aufgaben werden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) übertragen.
Derzeit erhalten die Projekte Zuwendungen in folgender Höhe:
  • Integrierter Gesundheitsvertrag: 11.484.000 EUR jährlich,
  • LIGA-Vertrag: 12.919.000 EUR jährlich,
  • Stadtteilzentrenvertrag: 3.771.000 EUR jährlich.
Der Senat ist sich einig, den Projekten Planungssicherheit zu geben und die in der Finanzplanung bis 2015 vorgesehene Finanzierung auch weiterhin sicherzustellen.





Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pressemitteilung vom 20.05.2010
Kristina Schröder: "Familienpflegezeit ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Sozialpolitik"
Allensbach-Umfrage belegt: Zwei Drittel aller Berufstätigen wollen Angehörige zu
Hause pflegen - Unternehmen bieten aber bisher zu wenig Möglichkeiten, Pflege und
Beruf zu vereinbaren
In Deutschland beziehen heute rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der
Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt -
durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch Berufstätige (65 Prozent) möchten
ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig
noch auf große Schwierigkeiten. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie
Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums belegt: Für 79 Prozent
lassen sich Familie und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell
der Familienpflegezeit an.

Familienpflegezeit ist moderne Sozialpolitik: Das Modell sieht vor, dass
Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis
zu 50 Prozent reduzieren können, dabei dann aber 75 Prozent ihres Gehalts
beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in
diesem Fall weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto
wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits im Vorfeld einer möglichen
Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit für die Pflegephase auf einem Wertkonto
ansparen. Dies wird dann mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet.
Reicht das Guthaben auf dem Wertkonto nicht aus, um die Pflegephase zu
überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung. Die Vorteile dieses
Modells: Der Arbeitnehmer muss keine allzu großen Einkommenseinbußen hinnehmen,
der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Kosten und schafft sich durch
Familienfreundlichkeit sogar Wettbewerbsvorteile.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de.


Psychiater verordnen zu viele Psychopharmaka an
pflegebedürftige Menschen mit Demenz.
05.05.2010
"Die Gruppe der 80 - 90jährigen bekommt in Deutschland die meisten Medikamente verschrieben, viele gleich mehrere, und damit steigt das Risiko von Wechselwirkungen", sagt Dr. Stefan Wilm - selbst niedergelassener Arzt und Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin und Familienmedizin an der Universität Witten/Herdecke. Er beklagt, dass gerade ältere Menschen genau deswegen ins Krankenhaus eingewiesen werden müssten, weil die behandelnden Ärzte verordnen, ohne das Risiko für den Patienten zu überblicken.
Näheres siehe: http://idw-online.de/pages/de/news363034
Quelle: SOZIALWERK BERLIN E.V. KOMPETENZNETZ für das ALTER
Info-Brief - Redaktion, Klaus Ehrenheim


Wichtig für Behinderte (Rentenempfänger sind nicht ausgeschlossen!)
05.05.2010
Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Gesamtverbandes hat eine neue Internet-Plattform in Betrieb genommen, die Antragstellenden, Budgetnehmenden, Angehörigen, Beratenden, Leistungsträgern und Leistungserbringern kostenlos als Kommunikationsangebot zur Verfügung steht. Das Angebot finden Sie über die Internet-Adresse http://www.budgetaktiv.de/ Diese neue Internet-Plattform bietet vielfältige Möglichkeiten der Kommunikation und
Vernetzung der Beteiligten. In offenen, halboffenen und geschlossenen Gruppen können sich Interessierte sowohl über Fragen zum Persönlichen Budget selbst als auch über Themen von allgemeinem Interesse und über persönliche Fragen austauschen.
Quelle: SOZIALWERK BERLIN E.V. KOMPETENZNETZ für das ALTER
Info-Brief - Redaktion, Klaus Ehrenheim





Pressemitteilung vom 04.05.2010, Inneres
Mobile Dienste und Online-Angebote der Berliner Bürgerämter
werden ausgebaut
In fast allen Berliner Bürgerämtern können die Kunden online Termine vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Eine weitere Erleichterung wird die geplante Ergänzung durch das Wartemanagement bringen. Es ermöglicht die vernetzte Erfassung von Termin- und Spontankunden. Das Wartemanagement soll demnächst in vier Pilotbezirken getestet werden. Zur Öffnung weiterer Online-Dienste sollen auch die mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie gewonnenen technischen Möglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar gemacht werden. Eine Überprüfung der von mehreren Bezirken angebotenen mobilen Dienste soll dazu beitragen, Erkenntnisse für den weiteren Ausbau zu gewinnen. Das betrifft auch gegebenenfalls Hemmnisse, die einer flächendeckenden Ausweitung entgegenstehen. Das geht aus einem Zwischenbericht an das Abgeordnetenhaus über den Ausbau von mobilen Diensten und die Erweiterung von Online-Angeboten in den Berliner Bürgerämtern hervor. Der Senat hat heute den von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting vorgelegten Bericht beschlossen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit allen zwölf Bezirken eine Rahmenzielvereinbarung 2010/2011 abgeschlossen. Vereinbart wurden gesamtstädtische Ziele und einheitliche Qualitätsstandards. Damit wurde erneut der Wille zur gemeinsamen Modernisierung der Berliner Bürgerämter bekräftigt.


Verbraucherzentrale Hamburg und BAGSO, Pressemitteilung vom 29. April 2010
Etiketten: Kleingedrucktes kaum zu entziffern
Verbraucherzentralen und Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen starten Kundenaktion
Wer sich gesund oder kalorienarm ernähren möchte, muss wissen, was in Lebensmitteln enthalten ist. Doch insbesondere Senioren beschweren sich immer häufiger über das Kleingedruckte auf der Verpackung: Sie können es nicht lesen. Zutatenlisten oder Mindesthaltbarkeitsdaten werden zu klein gedruckt; manchmal hilft nur eine Lupe, um sie zu entziffern. Zudem fehlt häufig der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, Aufschriften sind verschwommen oder die Abstände zwischen den Buchstaben sind zu eng. Ein Wirrwarr von Zutatenlisten in 10 oder mehr Sprachen macht das Lesen noch mühsamer.
Jetzt starten die Verbraucherzentralen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die Aktion „Lesbare Etiketten“. Auf der Website www.fitimalter.de können sich Konsumenten über Produkte beschweren, deren Inhaltsstoffe nicht deutlich sichtbar oder schlecht lesbar auf der Verpackung stehen. Entsprechende Produktbeispiele werden veröffentlicht.
Dass es geht, zeigen Positiv-Beispiele, die im Rahmen der Aktion ebenfalls an die Verbraucherzentrale Hamburg gesendet und im Internet aufgelistet werden. Die Mitmachaktion endet am 30. September 2010.






Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Internetredaktion ABS, 23.3.2010
Wohnen und Wohnumfeld tragen entscheidend zu Lebensqualität, Wohlergehen und Zufriedenheit bei. Wohnen bedeutet ein Zuhause zu haben, ist Lebensraum und gelebte Beziehung mit Angehörigen, Nachbarn und Freunden.
Das gilt in besonderem Maße für ältere Menschen, die mit zunehmendem Alter auch mehr Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Mehr als 50 Prozent der Seniorinnen und Senioren halten sich nur noch höchstens vier Stunden pro Tag außerhalb der Wohnung auf. Für den Fall, dass sie einmal hilfe- und pflegebedürftig werden, wünschen sich die allermeisten älteren Menschen, dass sie weiter in der vertrauten Wohnung leben können.
Hier setzt das Modellprogramm „Neues Wohnen – Beratung und Kooperation für mehr Lebensqualität im Alter” an. Sieben praxisorientierte Projekte zielen darauf, niedrigschwellige Beratung und Hilfe im Stadtteil zu stärken, durch neue Partnerschaften etwa mit dem Handwerk die Qualität des Wohnens zu verbessern und eine Kultur des Zusammenwirkens von Alt und Jung auch beim Wohnen zu entwickeln. Das Modellprogramm trägt so dazu bei, die demografischen Herausforderungen zu meistern und die Altenhilfe zukunftsfest zu gestalten.
Ausführliche Informationen unter:
http://www.modellprogramm-wohnen.de/



Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 04.03.2010  
Einfache Krankenhaussuche über unsere Gesundheitsplattform
Die Berliner Krankenhauslandschaft ist groß und vielfältig. Dementsprechend schwierig kann die Suche nach dem passgenauen
Krankenhaus sein, wenn eine stationäre Behandlung ansteht. Ab sofort gibt es auf den Seiten der Senatsverwaltung ein neues Internetangebot, dass dabei wertvolle Unterstützung leisten kann: Die Berliner Krankenhaussuche. Dieser Klinikführer ist weit mehr als eine Auflistung der Krankenhäuser mit ihren Fachabteilungen. Er beschreibt auf verständliche Weise Krankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten. Der Klinikführer enthält auch Fallzahlen der Behandlungen in einzelnen Häusern und Angaben über deren Qualität. Patientinnen und Patienten können über eine Suchmaske ein Berliner Krankenhaus nach bestimmten Suchkriterien auswählen.
Der Klinikführer ist abrufbar über die Seiten der Gesundheitsplattform
unter: http://www.berlin.de/gesundheitsplattform




Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales,
Pressemitteilung vom 02.03.2010
"Berliner Sozialrecht" ist jetzt online erreichbar
Die "Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht"ist jetzt auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erreichbar.
Auf den Seiten erhalten Interessierte einen Überblick über aktuelle landesrechtliche Regelungen, die im Land Berlin für Menschen mit Behinderung, für Pflegebedürftige und Senioren, Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohnungslose angewendet werden. Die Sammlung umfasst unter anderem Landesgesetze und Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben über die illigung von Sozialleistungen. Zu den einschlägigen Regelungen im Bundesrecht gelangen Nutzerinnen und Nutzer in der Sammlung per Link über den Service des Bundesministeriums der Justiz, der gemeinsam mit der juris GmbH angeboten wird. Die Vorschriftensammlung "Das Sozialhilferecht in Berlin" ist vielen auch als "Gelber Ordner" bekannt und wird bisher als Loseblattsammlung von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung herausgegeben. Sie ist in der Berliner Sozialverwaltung und bei Trägern eine feste Arbeitshilfe. In ihrer ersten Auflage wurde die Sammlung Ende der 1970er Jahre ursprünglich in gelben Ordnern verteilt und wird bis heute über einen Abonnement-Service mit Ergänzungslieferungen kostenpflichtig aktualisiert. Die Herausgabe der Loseblattsammlung wird nun mit der Veröffentlichung der Vorschriftensammlung im Internet in Kürze eingestellt. Neuigkeiten und Aktualisierungen von Vorschriften werden jetzt regelmäßig und kostenfrei über einen Newsletter verschickt. Dafür kann das Newsletter-Abonnement auf der Seite genutzt werden. Zugang zur Vorschriftensammlung über:
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/






Härtefälle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Internetredaktion, 18.02.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt.
Nach der heute auf den Weg gebrachten Geschäftsanweisung können etwa folgende Aufwendungen als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden:
  • Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion,
  • Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten,
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
  • Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel sind etwa folgende Posten zu bestreiten:
  •   Praxisgebühr
  •   Bekleidung für Übergrößen
  •   Brille
  •   Waschmaschine
  •   Zahnersatz
  •   Orthopädische Schuhe
Mit der Positiv- und Negativliste setzt das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die Handreichung für die Praxis bewirkt Klarheit. Die Mitarbeiter vor Ort und die Leistungsbezieher können sich auf die möglichen ergänzenden Leistungen einstellen.






Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pressemeldung vom 03.02.2010
Kriminalitätsprävention für Seniorinnen und Senioren
Mit Lügen und Tricks versuchen Kriminelle immer wieder, Seniorinnen und Senioren
zu täuschen, um so an ihr Vermögen zu gelangen. Die Broschüre "Rate mal, wer dran
ist?" zeigt die kriminellen Methoden auf und gibt Tipps, wie sich ältere Menschen
vor diesen Straftaten schützen können.

In einigen Kriminalitätsfeldern sind ältere Menschen stärker betroffen als
Jüngere. So versuchen Kriminelle beispielsweise immer wieder, Seniorinnen und
Senioren zu täuschen, um auf diese Weise an ihr Eigentum und Vermögen zu
gelangen. Dabei geben sie sich am Telefon als Verwandte oder an der Haustür als
Handwerker aus, täuschen eine Notlage vor oder stellen ein scheinbar "sehr gutes
Geschäft" in Aussicht.

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Broschüre "Rate mal, wer dran ist?" beschreibt, wie die Täter vorgehen und wie man sich vor ihnen schützen kann. Dazu werden Tipps und Hinweise gegeben, wie man einen möglichen Betrüger oder Trickdieb erkennt und was zu tun ist, um sich beispielsweise vor Betrügern am Telefon, an der Haustür oder beim Online-Banking zu schützen.

"Rate mal, wer dran ist?" So schützen Sie sich vor Betrügern und Trickdieben
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=126226.html
Langfassung der Studie "Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben alter
Menschen"
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=126746.html


 


Patientenverfügung

Wer? - Warum? - Wie?
Multimediavortrag auf Abruf
Dauer: ca. 90 Minuten mit Fragen und Antworten
Anforderung hier:
http://www.standard-patientenverfuegung.de/vortragsangebot.htm




Pressemitteilung vom 10.12.2009
Der Beauftragte für Integration und Migration teilt mit:

"Integration und Migration - Ein Wegweiser für Berlin",
so lautet der Titel des ausführlichen Adressenkompendiums, das der Beauftragte des
Senats für Integration und Migration, Günter Piening, herausgegeben hat. Es handelt sich bereits um die 4. aktualisierte und stark erweiterte Auflage. Der Autor Armin Weber hat das Adressverzeichnis wieder als elektronisches Dokument aufbereitet, um einem möglichst breiten Benutzerkreis raschen Zugriff auf diese Datensammlung zu ermöglichen.
Wer Rat sucht, sieht sich mit einer oft unübersichtlichen Vielfalt von Behörden, Vereinen und Organisationen konfrontiert. Der neue "Wegweiser" bietet hier Orientierung und Hilfestellung: Aufgelistet sind Ansprechpartner und Zuständigkeiten in der Berliner Verwaltung, bei Wohlfahrtsverbänden und sozial- und wirtschaftspolitischen Spitzenorganisationen. Genannt werden natürlich auch zahlreiche größere Migrantenvereine,
Dachorganisationen, in Berlin ansässige Bundesbehörden und diplomatische Vertretungen. Insbesondere wurden in den neuen "Wegweiser" auch nach Möglichkeit Informationen aufgenommen, welche Sprachen in den vorgestellten Organisationen gesprochen werden und in welchen auch Beratungen möglich sind.

Ab sofort ist der "Wegweiser Integration und Migration" kostenlos als Download auf der Internetseite des Integrationsbeauftragten abrufbar unter:
http://www.berlin.de/lb/intmig/wegweiser/index.html
In dieser Version ist der Wegweiser interaktiv nutzbar, Stichworte aus dem Inhalt oder dem Schlagwortverzeichnis lassen sich anklicken und führen direkt zu den Adressen. Eine Suchfunktion ermöglicht das rasche Auffinden von Einträgen. Hunderte von Links eröffnen weiter gehende Informationen. Das Kompendium umfasst 290 Seiten, als Datei 2,2 Megabyte.

Wer die digitale Version des Wegweisers nicht nutzen möchte, hat die Möglichkeit gegen eine Schutzgebühr von 4,00 € zuzüglich Portokosten eine gedruckte Fassung zu bestellen unter folgender Adresse:
Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration
Stichwort "Wegweiser"
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin